Im Umsatzsteuerrecht ist in der aktuellen Rechtsprechung eine Stärkung des Grundsatzes wonach das umsatzsteuerliche Schicksal der Nebenleistung das der Hauptleistung teilt. Für die Praxis folgt daraus, dass in jedem Einzelfall bei mehreren Leistungen zu prüfen ist ob diese im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung zueinander stehen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung als auch für die Verteidigung gegenüber dem Finanzamt.
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