Mirko Brill und Martin Strahl nehmen die allgemein anzuwendende BFH-Entscheidung IX R 4/20 zum Anlass, sich über die Einkünftezurechnung beim Nießbrauch auszutauschen. Dabei tritt zutage, dass diese beim Nießbrauch am Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft mit anderen Anforderungen verbunden ist als beim Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil. Aufgezeigt werden auch Gestaltungsoptionen.
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