Bei solchen Veranstaltungen sind Blogger in der Regel nicht offiziell als Journalisten akkreditiert. Dem entsprechend werden sie von der Polizei nicht wie "echte" Journalisten behandelt, denen das Recht auf Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes zur Seite steht.
Wer daher im Brennpunkt gesellschaftspolitischer Geschehen bloggt, sollte seine Rechte kennen und wissen, wie sie durchgesetzt werden können. Denn für ein demokratisches Gemeinwesen ist eine engagierte "Berichterstattung von unten" unerlässlich. Ebenso unerlässlich ist es, dass einschrnänkende Maßnahmen der Polizei zulasten der Pressefreiheit im Nachhinein gerichtlich überprüft werden.
Der Beitrag soll auch dem juristischen Laien vermitteln, worauf es dabei ankommt. Und dass grundrechtliches Engagement nicht lästige Pflicht ist, sondern auch Spass machen kann, wird anhand eines realen Falles aus der anwaltlichen Praxis veranschaulicht.
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