In Folge 79 von nachJuStiert wird die Frage aufgeworfen, ob Strafverfolgungsorgane das Smartphone eines Verdächtigen zB mittels körperlichen Zwangs zum Auflegen eines Fingers entsperren dürfen. Dies hat materiell-rechtliche und vor allem prozessuale Relevanz und ist höchst prüfungsverdächtig, nicht zuletzt mit Blick auf die Rolle des IT-Grundrechts und der Argumentation mit Parallelen zur Online-Durchsuchung in diesem Zusammenhang.
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 13.3.2025 – 2 StR 223/24, JuS 2025, 791 (Jahn), auf gewohnt unterhaltsame Weise.
Viel Spaß beim Podcast!
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