In Folge 10 von nachJuStiert wird wieder eine klausurverdächtige Strafrechtsentscheidung kurzweilig präsentiert:
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 3.5.2022 – 3 StR 120/22, JuS 2022, 978 (Eisele). Behandelt wird die Frage, ob der Täter nach Erreichen des außertatbestandlichen Handlungsziels noch strafbefreiend zurücktreten kann. Erläutert werden auch die Vorzüge der Gesamtbetrachtungslehre gegenüber der Einzelaktstheorie.
Viel Spaß beim Podcast!
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