Show notes
Eine der meist diskutierten Fragen in der Schiedsgerichtsbarkeit ist die nach dem anwendbaren Recht auf die Schiedsvereinbarung, wenn die Parteien das anwendbare Recht nicht ausdrücklich gewählt haben. Bisher folgen die meisten Länder noch dem Recht des Sitzes des Schiedsgerichts. Aber wird das so bleiben?



