Show notes
Der BGH hat jüngst entschieden, dass staatliche Gerichte bei der Überprüfung eines Schiedsspruchs den Ordre Public vollständig überprüfen können und sich nicht auf die Überprüfung offensichtlicher Verstöße beschränken dürfen. Ist das richtig? Schadet das der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland? Sollte man vor diesem Hintergrund den Ordre Public-Vorbehalt am besten komplett abschaffen?
Diese Fragen diskutieren unsere Moderatoren Lisa Reiser und Markus Altenkirch gemeinsam mit ihren beiden Gästen Dr. Roland Kläger und Liv Jores zum Auftakt der 3. Staffel.



