Ohne Trainingsdaten keine Künstliche Intelligenz. Doch die Daten mit denen KI-Modelle trainiert werden, unterstehen oft umfangreichen Schutzrechten. Will man Vergabeverfahren KI-gestützt durchführen, sollte man daher genau wissen, was man tut. In dieser Folge erklärt der Experte für Immaterialgüterrecht Universitätsprofessor Philipp Homar, unter welchen Umständen die Verwendung von KI-Tools urheberrechtlich unbedenklich ist, wie man verhindert, dass vertrauliche Daten über den Umweg einer KI öffentlich werden und welche rechtlichen Herausforderungen sich beim Modell-Training hinsichtlich der Daten ergeben.
Die aktuelle Episode wurde in Kooperation mit Business Circle im Rahmen des Vergabeforums 2024 aufgenommen.
Welche Möglichkeiten zur Datennutzung der Gesetzgeber vorsieht und wie man über ein Opt-Out verhindert, dass Daten für das Training einer KI genutzt werden, wird von Homar ebenso thematisiert, wie die Frage, worauf es beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit KI-Tools ankommt.
Unser Gast:
MMag. Dr. Philipp Homar ist Professor für Immaterialgüterrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Inhaber des Lehrstuhls für Intellectual Property an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Er beschäftigt sich besonders mit den urheberrechtlichen Implikationen von künstlicher Intelligenz.
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