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Stadtjugendring Heidelberg
Corona-Sonderfolge
12 minutes Posted Jul 7, 2020 at 7:42 am.
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Wir sprechen über die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 01. Juli 2020) und die damit verbundenen Chancen, aber auch Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit.

Die Allgemeine Corona-Verordnung für  Baden-Württemberg wurde komplett überarbeitet und tritt zum  1. Juli in Kraft. Hierbei wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Die  Corona-Verordnung kann auf den Seiten des Staatsministeriums nachgelesen werden. Nachstehend einige wenige Punkte, die insbesondere  Veränderungen in Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit wichtig sind:

  • Nach § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung sind Ansammlungen bis zu  20 Personen erlaubt. Dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen  öffentlichen Raum und außerhalb des öffentlichen Raums. Nach § 2 Abs. 2  der Allgemeinen Verordnung sind hierbei keine Abstandsregeln zu  beachten. Ein Abstand von 1,5 Meter wird jedoch empfohlen.
  • In § 10 der Allgemeinen Verordnung werden Regeln für Veranstaltungen  aufgestellt. Zulässig sind vom 1. Juli bis einschließlich 31. Juli 100  Teilnehmende, vom 01. August bis einschl. 31. Oktober 500 Teilnehmende.  Werden den Teilnehmenden feste Sitzplätze zugewiesen und folgt die  Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm, so sind bis  einschließlich 31. Juli bis zu 250 Teilnehmende möglich.