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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Zwangsfrauenquote für Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit. Gute Sache mit einem Haken, sagt NWZ-Nachrichtenchef Alexander Will.



