Show notes
Die zweite Miete – so werden Betriebskosten beziehungsweise Nebenkosten auch oft bezeichnet. Der Vermieter hat das Recht, per mietvertraglicher Vereinbarung Betriebskosten auf seine Mieter umzulegen. Genau das ist auch üblich in Deutschland und in Standard-Formularmietverträgen vorgesehen. Das heißt aber noch lange nicht, dass alle Vereinbarungen in Mietverträgen auch wirksam sind. Was sind Betriebskosten? Was muss der Mieter alles zahlen? Und wann muss die Abrechnung beim Mieter sein? Darum geht es in dieser Show.
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