Show notes
Ichwill heute mal wieder eine Erfahrung mit Ihnen teilen, die ein Kunde von mirneulich gemacht hat. Es geht um das Thema Verpackungsgesetz in Deutschland, undhierbei ganz konkret um die Systembeteiligungspflicht.
Der Kunde bringt alle möglichen Produkte in Verkehr. Und wir reden dabei über Verpackungsmengen, die so großsind, dass er die Schwellenwerte für die Pflicht zur Vollständigkeitserklärungdeutlich übersteigt.
Seit 2020 bringt der Kunde auchKühlschränke in Verkehr. Was er nicht wusste, ist dass die Verpackungen derKühlschränke nicht systembeteiligungspflichtig sind. Und zwar weder dieProdukt-, noch die Versandverpackungen. Dashat die Gesamtmarktbetrachtung, die im Rahmen der Erarbeitung desKatalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angestellt worden ist,ergeben.
Trotzdem wollte das System auf die Meldung mindestens der Mengen der Versandverpackungen als systembeteiligungspflichtig bestehen...
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