Die besprochene Entscheidung: Bundesarbeitsgericht 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
Personalräte können anwaltlichen Rat einholen. Unerlässliche Voraussetzung dafür und für eine Kostenübernahme ist jedoch, dass das Gremium einen entsprechenden Beschluss fasst. Was Personalräte dazu im Einzelnen wissen sollten, steht in unseren Kommentaren zu den Personalvertretungsgesetzen, etwa in § 46 BPersVG.
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