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»Der Personalrat« in 100 Sekunden: Wir informieren über unser Titelthema im August/September 2023Zuständig ist immer nur ein Gremium und zwar grundsätzlich der örtliche Personalrat. Nur wenn in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht die örtliche Dienststelle, sondern die übergeordnete Dienststelle entscheidungsbefugt ist, ist auch die dort gebildete Stufenvertretung zuständig.

