(Fast) Jeder Geschäftsführer hat einen Dienstvertrag. Bei seiner Ausgestaltung sind sowohl gesellschafts- als auch arbeitsrechtliche Aspekte zu bedenken. In dieser speziellen Cross-Over-Folge klären Dr. Daniel Otte, Partner im Bereich Corporate/M&A, und Julia Prokop, Rechtsanwältin im Arbeitsrecht, gemeinsam, ob ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer gilt, worauf bei der Ausgestaltung des Dienstvertrags zu achten ist und welches Gericht im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH entscheidet.
Im Update Gesellschaftsrecht sprechen wir über das Gesellschaftsrecht im „engeren Sinne“. Wir diskutieren über Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung, zur aktuellen Rechtsprechung sowie über relevante gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten: http://ow.ly/9azN50Csfk6
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