Show notes
Ein aktuelles Urteil des BAG vom 18.10.2023 (5 AZR 22/23) hat klargestellt, welche wöchentliche Arbeitszeit als vereinbart gilt, wenn sich die Parteien nicht ausdrücklich festgelegt haben. Diesen Fall nehmen wir zum Anlass, die sog. Abrufarbeit einmal näher zu beleuchten.
Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de
https://www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html?mtm_campaign=pod&mtm_kwd=pod



