Show notes
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit einigen Wochen in Kraft und bereits jetzt Gegenstand hitziger Diskussionen. Wir greifen uns einmal § 36 Abs. 2 HinSchG heraus, in dem es um eine Vermutungsregelung zugunsten des Hinweisgebers geht und erläutern die für Arbeitgeber problematische Regelung, die ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotenzial bereithält.
Mehr zu unserem Werbepartner Deutsche Bahn Connect
Informationen zu bonvoyo:https://www.deutschebahnconnect.com/bonvoyoEarly Bird Kongress Arbeitsrecht 2024
https://www.kongress-arbeitsrecht.de/home.htmlMehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht
Hier geht's zum kostenlosen Probelesen.
Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!
Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier.
AuA auf LinkedIn
Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de



